Landesweite Arbeits- und Interessengemeinschaften
Innerparteiliche Zusammenschlüsse können durch die Mitglieder frei gebildet werden. Sie sind keine Gliederungen der Partei. Sie können sich einen Namen wählen, welcher ihr Selbstverständnis und ihre Zugehörigkeit zur Partei zum Ausdruck bringt. (Aus der Bundessatzung.) Sie haben einen Bereich, der Ihnen im der Politik besonders am Herzen liegt? Schauen Sie vorbei, es gibt eine Vielzahl von Landesarbeitsgemeinschaften (LAGs).
Herunterladen: Ein Faltblatt mit den Kurzvorstellungen unserer Landesarbeitsgemeinschaften. Hier als PDF-Datei (1,35 MB).