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Linksfraktion will die Aufsicht über den privaten Rundfunk an der Saar transparenter und staatsferner gestalten

Die Linksfraktion im Landtag des Saarlandes will die Aufsicht über den privaten Rundfunk an der Saar transparenter und staatsferner gestalten. Dafür bringt sie am Mittwoch einen Entwurf für eine Änderung des saarländischen Mediengesetzes in den Landtag ein. Konkret soll unter anderem festgeschrieben werden, dass Politiker nicht sofort an die Spitze der Landesmedienanstalt wechseln dürfen, sondern dass eine Karenzzeit von 18 Monaten eingeführt wird, wie es das für Aufsichtsgremien des Saarländischen Rundfunks bereits gibt und beim privaten Rundfunk auch etwa in Nordrhein-Westfalen geregelt ist – der entsprechende Teil des Entwurfs orientiert sich daher am nordrhein-westfälischen Mediengesetz. Außerdem soll festgeschrieben werden, dass die Direktorin oder der Direktor der Landesmedienanstalt auch Erfahrungen im Medienbereich mitbringen muss und ihre oder seine Wahl durch den Landtag nach einer öffentlichen Ausschreibung und auf Vorschlag des Landesmedienrates erfolgt. Schließlich soll der Landtag nicht mehr zusätzlich zu den Vertreterinnen und Vertretern, die jede Fraktion für den Medienrat nominiert, zwei weitere Mitglieder aus den eigenen Reihen entsenden können.

„Wir wollen auch bei der Aufsicht über den privaten Rundfunk die Staatsferne vorantreiben“, erklärt die medienpolitische Sprecherin Barbara Spaniol. „Wenn es um die Details unseres Entwurfs geht, können wir das gerne in den zuständigen Ausschüssen und im Rahmen einer Anhörung beraten. Und es würde eine gewisse Souveränität zeigen, wenn die Regierungsfraktionen sich der Beschäftigung mit diesem Thema in den Ausschüssen stellen würden. Viele Saarländerinnen und Saarländer können auch nicht verstehen, dass die Regierungsfraktionen zuerst erklären, wen sie zur neuen Direktorin der Landesmedienanstalt machen werden, um dann einen Monat später die Stelle auszuschreiben. Hier braucht es mehr Durchschaubarkeit und das klare Signal, dass die vom Verfassungsgericht verlangte Staatsferne auch im Saarland respektiert wird.“

 

 

22. November 2019   -   Pressemitteilung

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